Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage: Muss ich mich für Module abmelden, falls ich dieses im aktuellen Semester nicht mehr belegen will ?

Antwort: Eine Modulabmeldung für Module des Wirtschaftswissenschaftlichen Bereiches ist nicht notwendig, da eine Modulanmeldung nicht zur Prüfungsanmeldung verpflichtet.

Frage: Worum handelt es sich bei den Modulen "Aspekte der BWL/VWL/WI..."? Wie kann ich Sie anmelden?

Antwort: Das sind sogenannte „Containerkonten“, welche freigeschaltet werden, wenn z.B. ein Lehrauftrag an eine/-n Gastdozierenden vergeben wird. Zudem dienen diese Module zur Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen anderer Hochschulen, die inhaltlich nicht vergleichbar mit reguläre angebotenen Modulen sind.

Was gibt es zur Anmeldung des Praktikums sowie zur Abgabe der Praktikumsunterlagen zu beachten?

Antwort: Alle relevanten Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung oder im dazugehörigen Formular „Praktikumsnachweis“ auf der Seite des Prüfungsamtes unter dem Bereich „Formulare“. Der Praktikumsbericht und der Bewertungsbogen müssen im Original unterzeichnet werden. Der Bewertungsbogen sollte darüber hinaus einen Unternehmensstempel enthalten. Des Weiteren wird eine Kopie vom Praktikumsvertrag benötigt. Alle Unterlagen müssen spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Praktikums vor Ort (Öffnungszeiten oder Briefkasten) oder per Post im Prüfungsamt eingereicht werden.

Frage: Kann ich Formular XY einfach in den Briefkasten werfen?

Antwort: Es können fast alle Formulare und Anträge in den Briefkasten geworfen werden, die an das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt gerichtet werden oder zugehörig sind. Achten Sie bei den Anträgen unbedingt auf Vollständigkeit, Eindeutigkeit (insb. Matrikelnummer und Bezeichnung) und das eine originale Unterschrift vorliegt, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

Frage: Muss ich die Anmeldung zur 2. Wdh-Prüfung persönlich vornehmen? Was ist hierbei zu beachten?

Antwort: Hierfür ist das Antragsformular auf 2. Wdh-Prüfung im Prüfungsamt persönlich und innerhalb der Anmeldefrist der jeweiligen Prüfung einzureichen. Das Prüfungsamt ist verpflichtet, Sie über mögliche Konsequenzen zu belehren und über Alternativen zu beraten. Zudem wird Ihnen eine Anmeldebestätigung ausgestellt, welche Ihnen als Nachweis dient und vor Klausurbeginn unaufgefordert vorzulegen ist.

Frage: Wie und ab wann bekomme ich mein Zeugnis ?

Antwort: Sobald alle Leistungen gemäß Ihrer Prüfungsordnung erfolgreich absolviert und veröffentlicht wurden, kann die Bearbeitung und Erstellung Ihrer Abschlussdokumente vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird eine Bestätigung der im Löwenportal hinterlegten Daten erforderlich. Das dazugehörige Dokument erhalten Sie vom Prüfungsamt. Sollten Sie nicht vom Prüfungsamt automatisch kontaktiert werden, bitte wir Sie dem Prüfungsamt Ihren erfolgreichen Studienabschluss selbstständig mitzuteilen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren. Für gewöhnlich wird für die Erstellung und Bearbeitung ein Zeitraum von 2 - 3 Wochen benötigt, kann aber zu Stoßzeiten bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Die Abschlussdokumente können zu den regulären Öffnungszeiten des Prüfungsamtes persönlich (bzw. mit Vollmacht) im Prüfungsamt abgeholt werden. Der postalische Versand ist möglich, wenn Sie (elektronische) Briefmarken im Wert von derzeit 6,45 € sowie die Versandadresse dem Prüfungsamt übermitteln.

Frage: Ab wann kann ich mich zu BA-Arbeit anmelden ?

Antwort: Wenn Sie in einem 180er Studiengang studieren, benötigen Sie mindestens 130 LP. Studieren Sie "Wirtschaftswissenschaften 120", werden 90 LP im Hauptfach vorausgesetzt. In jedem Fall wird eine vorherige Bearbeitung/Teilnahme an einem Seminar mit der Anfertigung einer wissenschaftliche Arbeit (z.B. Hausarbeit) empfohlen. Die Berechnung der erforderlichen Leistungspunkte als Voraussetzung zur Anmeldung erfolgt hierbei ohne erbrachte Zusatzleistungen.

Um die Betreuung in der Bachelorarbeit sicher zu stellen, ist die Teilnahme am „Zuteilungsverfahren zum Seminar u./o. Bachelorarbeit“ bereits ein Jahr im Voraus, d.h. im 3. FS erforderlich.

Frage: Wo finde ich- / Was gibt es für An-/Abmeldefristen?

Antwort: Anmeldefristen für Module sowie An- und Abmeldefristen für Prüfungen finden Sie stets im Löwenportal.

Fristen zur An- und Abmeldung von Klausuren finden Sie zudem auf der Seite des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes unter den Prüfungsterminen.

Frage: Wie geh ich bei einer Krankheit während der Prüfungsphase vor ?

Antwort: Nichtteilnahme an Prüfungen wegen Prüfungsunfähigkeit muss nachgewiesen werden. Bitte reichen Sie für angemeldete Klausuren im Krankheitszeitraum unverzüglich (innerhalb von 3 Arbeitstagen) eine Prüfungsunfähigkeitserklärung (vom Arzt ausgestellt) im Prüfungsamt ein. Ein Formular hierfür können Sie unserer Homepage entnehmen, unter dem Punkt "Formulare des Prüfungsamtes". Bitte beachten Sie auch das Zusatzblatt "Hinweisblatt Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung".

Dies gilt ebenfalls für die Ausarbeitung von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeit und Abschlussarbeit im Bachelor- und Masterstudium)

Die Einreichung eines Krankenscheins ist nicht darstellbar und kann nicht bearbeitet werden.

Die Bescheinigung muss nicht persönlich abgegeben werden. Die Abgabe kann auch per Post oder über den Briefkasten des Prüfungsamtes (Gr. Steinstraße - Raum 128) erfolgen.

http://www.wiwi.uni-halle.de/studium_und_pruefungen/formulare/#anchor2465975

Frage: Wie lasse ich bereits bestandende Leistungen nach einem Studiengangwechsel innerhalb der MLU anrechnen? Wann hat es zu erfolgen?

Antwort: Der Antrag auf Anerkennung kann formlos im Prüfungsamt erfolgen/ eingereicht werden. Für die Bearbeitung sind auf dem Antragsschreiben folgende Angaben notwendig: Name, Matrikelnummer, Datum, Angaben zu den anzurechnenden Leistungen (alle oder nur bestimmte).

Der formlose Antrag sollte im Sekretariat des Prüfungsamtes spätestens zu Semesterbeginn der erstmaligen Einschreibung im neuen Studienprogramm einzureichen.

Frage: Wie lasse ich bereits bestandende Leistungen nach einem Studiengangwechsel von einer anderen Hochschule anrechnen? Wann hat es zu erfolgen?

Antwort: Für jedes einzelne Modul/jede einzelne Prüfungsleistung ist ein gesondertes Antragsformular „Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen“ (siehe Formulare Prüfungsamt) ausgefüllt und unterschrieben nebst Modulbeschreibung und beglaubigter Leistungsübersicht im Sekretariat des Prüfungsamtes einzureichen. Die Antragsformulare sind nach Einschreibung im Studiengang zu Semesterbeginn einzureichen.

Frage: Wie funktioniert StudIP / Löwenportal ?

Antwort: Informationen zur Bedienung der Portale können Sie unseren Leitfäden unter "Informationen für Erstsemester" --> "Leitfäden" entnehmen. Dort wird der grundlegende Umgang erklärt. Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden HelpDesk's der Portale.

Frage: Wo melde ich mich zurück?

Antwort: Die Rückmeldung erfolgt über das Löwenportal oder im Immatrikulationsamt.

Frage: Muss ich mich exmatrikulieren und wo erfolgt die Exmatrikulation?

Antwort: Die Exmatrikulation ist selbstständig im Immatrikulationsamt vorzunehmen. Nur bei vorgenommener Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt, welche als Nachweis für Ämter benötigt wird. Exmatrikulation (uni-halle.de)

Frage: Wo erhalte ich eine neue TAN-Liste?

Antwort: Im Immatrikulationsamt (Studierenden-Service-Center).

Frage: Was ist ein Einstufungsbescheid und wie bekomme ich diesen?

Antwort: Der Einstufungsbescheid dient zur Einstufung in ein höheres Fachsemester (Studiengangwechsel / Hochschulwechsel) und ist der Bewerbung im Immatrikulationsamt beizulegen.

Zur Ausstellung wenden Sie sich an die Referentin oder den Sachbearbeiter des Prüfungsamtes.

Den Einstufungsbescheid erhalten Sie unter den Formularen des Prüfungsamtes.

Lag vor dem Studiengangwechsel bereits an einer anderen Hochschule eine Immatrikulation in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang vor, muss neben einer beglaubigten Leistungsübersicht noch eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ beigelegt werden.

Frage: Was ist ein Learning Agreement und was mache ich damit?

Antwort: Vor dem Auslandsstudium wird ein Learning Agreement vereinbart, in welchem die anzuerkennenden Leistungen aufgeführt werden. Für genauere Informationen vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Referentin des Prüfungsamtes.

Nach Rückkehr aus dem Ausland ist das Transcript of Records im Prüfungsamt einzureichen, um die Notenanerkennung vornehmen zu lassen.

Frage: Was versteht man unter dem Leistungsnachweis für das BaföG-Amt? Wie und wo beantrage ich diesen?

Antwort: Studierende, die BaföG erhalten, benötigen in der Regel nach dem 4. FS eine Bescheinigung über bereits erbrachte Leistungen (gemäß § 48 BaföGG), welche i. d. R. bis zum 15.10. beim BAföG-Amt einzureichen ist. Die Bescheinigung ist im Prüfungsamt zu beantragen und auszustellen, die Fördernummer ist hierfür anzugeben.

Der Leistungsnachweis wird positiv bescheinigt, wenn am Ende des 4. FS 105 LP vorliegen, hierbei dürfen max. 30 LP aus angemeldeten Prüfungsleistungen Berücksichtigung finden.

Frage: Wie lange kann ich Prüfungsleistungen ablegen?

Antwort: Prüfungsleistungen können solange erbracht werden, wie Prüfungsanspruch besteht.

Dieser erlischt, wenn eine zweite Wiederholungsprüfung in einem Pflichtfach endgültig nicht bestanden ist bzw. ein Wahlpflichtbereich nicht mehr durch andere Module ausgeglichen werden kann.

Der Prüfungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn alle Bereiche gemäß Studienprogrammübersicht erfüllt sind (Abschluss liegt vor).

Frage: Was geschieht mit meinen zusätzlich erbrachten Leistungen?

Antwort: Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich erbrachte Prüfungsleistungen im Transcript of records auszuweisen. Hier werden die jeweils vergleichsweise „schlechtesten“ Noten des jeweiligen „übererfüllten Bereiches" als Zusatzfach umgebucht. Wird dies nicht gewünscht, so ist das vor Erstellung der Abschlussdokumente im Prüfungsamt explizit und schriftlich mitzuteilen. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden dann vom Transkript vollständig entfernt.

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